Sozialhilfe der vorläufig aufgenommenen Asylbewerber

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen unterstehen dem kantonalen Sozialhilferecht, welches die Bemessung der Unterstützungsleistungen regelt.

Damit gelten für sie neben den kommunalen Bestimmungen auch die SKOS Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe.

Zur Deckung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt, d.h. für Lebensmittel, Kleider, Gas und Elektrizität, Haushalt, Hygiene und Gesundheitspflege, Verkehrsauslagen, Unterhaltung und Bildung empfiehlt die SKOS eine Pauschale von CHF 977 pro Monat für eine Person, die alleine wohnt.

Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete, die Wohnnebenkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung sowie situationsbedingte Leistungen.

Nachhaltige berufliche und soziale Integration

Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung können sich auf eine langfristige neue Lebensperspektive in der Schweiz einstellen. Mit der Revision der Bundesgesetzgebung im Asyl- und Ausländerbereich ist die Integrationsförderung stark in den Vordergrund getreten. 
Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) werden seit dem 1. Januar 2008 gezielt in ihrer beruflichen und sozialen Integration gefördert und haben den gleichen Zugang zur Erwerbstätigkeit wie Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis B.

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Masseneinwanderung

Es ist ja nur ein Wort „Masseneinwanderung“. Das mag auch durchaus stimmen, zumindest ist es dass für die „Breite Masse“. Hinter diesem Wort, verbirgt sich bei genauerer Betrachtung viel mehr als nur ein einfaches Wort. Es kann durchaus folgendes darstellen:

  • Einwanderung in Massen
  • Arbeitslosigkeit
  • Wohnungsnot
  • Massenverkehr (Strasse/Züge)
  • Existenzbedrohung
  • U.s.w.

Wiso wollen Menschen in Massen raus aus Ihrer Heimat ? Keine Arbeit, keine Wohnung. Schlecht bezahlter Job, Neugier. Es gibt unzählige Gründe, im Wesentlichen jedoch geht es um Arbeit. Ich bekomme hier keine Arbeit mehr, also gehe ich dahin, wo es Arbeit gibt. 

Dagegen kann man an und für sich nichts sagen. Es stellt sich nun aber die Frage, habe ich das Recht auf Arbeit in einem anderen Land, nehme ich mit meinem Job den ich nun mache nicht einem anderen seinen Job Weg ?

Nun ja, das kann gut sein, aber stelle ich mir überhaupt diese Frage, wohl kaum. Du brauchst ja das Geld um Deine Rechnungen zu Zahlen, Deine Familie zu ernähren oder was auch immer.